Verwaltung des Stiftungsvermögens

Verschiedene Organe bilden die Organisation der Stiftung:

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Der Stiftungsrat hat beratende Funktion, er kontrolliert aber auch den Vorstand, wirbt Spenden und Zustiftungen ein und nimmt repräsentative Aufgaben wahr. Er legt auch fest, aus welchem Kreis die Mitglieder der Organe kommen sollen, wer sie beruft bzw. wählt, ob sie kraft ihres Amtes eine Funktion innehaben, ob und in welchem Umfang sich noch lebende Stifterinnen und Stifter einbringen können. Zusätzlich gilt es die Dauer der Amtszeit festzulegen. Die Arbeit der Gremien erfolgt ehrenamtlich, Auslagen werden ersetzt.

 

Beate Winkler-Roder, Stiftungsrätin
Fachberaterin für Kindertagesstätten im Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Fundraiserin:

"Durch Stiftungsprojekte sind immer wieder außergewöhnliche Ideen und Entwicklungen angestoßen worden. Deshalb engagiere ich mich im Stiftungsrat. Die Finanzierung von Bildungsprojekten, bei denen Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien unterstützt werden, liegt mir besonders am Herzen."