wer wir sind

Die Stiftung stellwerk ist eine nicht rechtsfähige oder unselbständige kirchliche Stiftung. Das bedeutet:

  • treuhänderische Verwaltung durch einen rechtsfähigen kirchlichen Träger
  • der Zweck ist ausschließlich oder überwiegend kirchlich
  • Förderung gemeinnütziger Zwecke nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO)
  • steuerbegünstigt - dies wird alle drei Jahre durch das Finanzamt überprüft
  • hat keine eigene Stiftungsverwaltung
  • Aufsicht durch die Evangelische Kirche von Westfalen
  • gehört zum Ordnungsbereich der Kirchen, hat von daher eigene gesetzliche Regelungen (Kirchliches Stiftungsgesetz mit Ausführungsverordnung)
  • Anerkennung als kirchliche Stiftung durch die Landeskirche mit eigener Urkunde

Nur die Zinsen des Stiftungsvermögens werden zur Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt. Deshalb bleibt das Stiftungsvermögen in vollem Umfang erhalten. Durch Ihre Zustiftung oder Spende können die Erträge vermehrt werden. Mit jedem Beitrag wachsen die Möglichkeiten, nachhaltig Gutes zu tun.

Gott gebe euch erleuchtete Augen des Herzens,
damit ihr erkennen könnt, zu welcher Hoffnung ihr berufen seid.
(Epheser 1, 16)